Schulgeld

Fördernachlass auf das Schulgeld

Sie haben einen zweifelnden Blick in die aktuelle Tarifordnung geworfen? Daraufhin sind Sie zu der Überzeugung gelangt, ein Schulbesuch Ihres Kindes am St. Anna Colleg komme nicht in Betracht?

Erlauben Sie uns an dieser Überzeugung zu rütteln!

Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Besuch unserer Schulen möglichst jedem anzubieten. Und zwar unabhängig von den individuell bereitstehenden finanziellen Mitteln.

Zu diesem Zweck gewährt das St. Anna Colleg Fördernachlässe auf das Schulgeld, die sich in einer Spanne von 1% bis 100% des regulären Schulgelds bewegen. Von einer geringfügigen bis hin zu einer vollständigen Förderung ist also alles möglich.

Hierbei handelt es sich nicht um „Stipendien“, die nur an (vermeintlich) besonders begabte Schüler vergeben werden. Vielmehr ist zunächst einzige Voraussetzung, dass Sie von unseren Schulen überzeugt sind und Ihr Kind gerne diese Schulen besuchen möchte.

Alles weitere regelt unsere Förderordnung nach rein objektiven Gesichtspunkten. Wichtigstes Kriterium sind dabei die Einkommensverhältnisse der Unterhaltsverpflichteten. Selbstverständlich gilt eine einmal zugesagte Förderung dem Grunde nach dauerhaft bis zur Beendigung der Schullaufbahn beim St. Anna Colleg, also von der 1. Klasse bis zum Abitur.

Wir freuen uns darüber, auf diesem Weg derzeit bis zu 80 geförderte Schulplätze bereitstellen zu können. Sie verteilen sich verhältnismäßig über die unterschiedlichen Einkommensgruppen und Klassenstufen.

Konnten wir nach alldem Ihr Interesse möglicherweise (neu) wecken? Gerne können Sie jederzeit unsere Schüleraufnahme ansprechen. Sie kann Ihnen weiterhelfen und auch eine unverbindliche Vorabklärung für einen Fördernachlass in die Wege leiten.

Es würde uns freuen von Ihnen zu hören!

Förderfonds

Wir laden alle Eltern ein, sich durch freiwillige Mehrzahlungen für den Förderfonds zu engagieren.

Für alle Zuwendungen erhalten Sie nach Ablauf des Kalenderjahres unaufgefordert steuerlich verwendbare Bescheinigungen.

Schulgeld

Fördernachlass auf das Schulgeld

Sie haben einen zweifelnden Blick in die aktuelle Tarifordnung geworfen? Daraufhin sind Sie zu der Überzeugung gelangt, ein Schulbesuch Ihres Kindes am St. Anna Colleg komme nicht in Betracht?

Erlauben Sie uns an dieser Überzeugung zu rütteln!

Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Besuch unserer Schulen möglichst jedem anzubieten. Und zwar unabhängig von den individuell bereitstehenden finanziellen Mitteln.

Zu diesem Zweck gewährt das St. Anna Colleg Fördernachlässe auf das Schulgeld, die sich in einer Spanne von 1% bis 100% des regulären Schulgelds bewegen. Von einer geringfügigen bis hin zu einer vollständigen Förderung ist also alles möglich.

Hierbei handelt es sich nicht um „Stipendien“, die nur an (vermeintlich) besonders begabte Schüler vergeben werden. Vielmehr ist zunächst einzige Voraussetzung, dass Sie von unseren Schulen überzeugt sind und Ihr Kind gerne diese Schulen besuchen möchte.

Alles weitere regelt unsere Förderordnung nach rein objektiven Gesichtspunkten. Wichtigstes Kriterium sind dabei die Einkommensverhältnisse der Unterhaltsverpflichteten. Selbstverständlich gilt eine einmal zugesagte Förderung dem Grunde nach dauerhaft bis zur Beendigung der Schullaufbahn beim St. Anna Colleg, also von der 1. Klasse bis zum Abitur.

Wir freuen uns darüber, auf diesem Weg derzeit bis zu 80 geförderte Schulplätze bereitstellen zu können. Sie verteilen sich verhältnismäßig über die unterschiedlichen Einkommensgruppen und Klassenstufen.

Konnten wir nach alldem Ihr Interesse möglicherweise (neu) wecken? Gerne können Sie jederzeit unsere Schüleraufnahme ansprechen. Sie kann Ihnen weiterhelfen und auch eine unverbindliche Vorabklärung für einen Fördernachlass in die Wege leiten.

Es würde uns freuen von Ihnen zu hören!

Förderfonds

Wir laden alle Eltern ein, sich durch freiwillige Mehrzahlungen für den Förderfonds zu engagieren.

Für alle Zuwendungen erhalten Sie nach Ablauf des Kalenderjahres unaufgefordert steuerlich verwendbare Bescheinigungen.